Fragen und Antworten

Wie beantrage ich die Pflegehilfsmittel

Es ist nicht erforderlich, einen Antrag selbstständig auszufüllen und auszudrucken. Stattdessen können Sie alle erforderlichen Informationen bequem, zügig und sicher während des Bestellvorgangs hinterlegen. Die Abwicklung des Antrags und aller damit verbundenen Formalitäten mit der Pflegekasse liegt in unserer Verantwortung.

Wer bekommt kostenlose Pflegehilfsmittel

Die kostenfreie Pflegehilfsmittel (bis 40€) steht allen Personen zu, ganz gleich, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind, solange sie über einen Pflegegrad verfügen. Dieser Anspruch beginnt bereits ab Pflegegrad 1 und ist im Sozialgesetzbuch verankert (§78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI).

Sobald Sie diese Kriterien erfüllen, stehen Ihnen die Pflegehilfsmittel ohne jegliche Kosten zur Verfügung.

Kann mir jemand beim ausfüllen des Antrags unterstützen

Ja, Sie können Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags für die kostenfreien Pflegehilfsmittel erhalten. Diese Hilfe kann von Angehörigen oder sogar von Ihrem Pflegedienst in Anspruch genommen werden. Wenn nötig, kann auch eine bevollmächtigte Person den Antrag für Sie unterzeichnen.

Unser Kundenservice steht Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Sie können uns  unter der Nummer 0621-489 280 anrufen, und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Der Antrag wurde eingereicht, wie geht es weiter?

Unser Team übernimmt die Antragstellung für die Pflegehilfsmittel in Ihrem Namen bei Ihrer gesetzlichen Pflegekasse. Sobald die Pflegekasse den Antrag genehmigt, versenden wir umgehend die erste Pflegebox, die Sie ausgewählt haben. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Genehmigung durch die Pflegekasse in der Regel 7-14 Werktagen in Anspruch nehmen kann.

Anschließend erhalten Sie automatisch monatlichen Wechsel Ihre Pflegehilfsmittel per  Paketversand.

Kann ich zu zuhause Pflegen wechseln, um meine Pflegehilfsmittel zu beziehen, obwohl ich bereits von einem anderen Anbieter versorgt werde?

Ja, der Wechsel zu zuhause Pflegen ist unkompliziert. In der Regel genügt eine kurze telefonische Kündigung bei Ihrem aktuellen Anbieter. Es ist außerdem ratsam, eine schriftliche Kündigungsbestätigung anzufordern. Diese sollten Sie sowohl uns als auch Ihrer Krankenkasse zukommen lassen. Dies gewährleistet, dass unser Antrag auf Kostenübernahme nicht abgelehnt wird, da Ihre Pflegekasse informiert ist, dass Sie den bisherigen Leistungserbringer gewechselt haben.

Welche Produkte gelten als Pflegehilfsmittel?

Folgende Produkte, können  auf Antrag zur Verfügung stehen. Hierzu gehören Masken, Flächendesinfektionsmittel, Händedesinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Fingerlinge und Bettschutzeinlagen. Die Kosten für diese Artikel werden von Ihrer Pflegekasse übernommen. 

Wie lange kann ich kostenfrei Pflegehilfsmittel erhalten?

Ihr Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel besteht so lange, wie Sie pflegebedürftig sind und zu Hause gepflegt werden. Nachdem wir den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer zuständigen Pflegekasse eingereicht haben, wird in der Regel eine Genehmigung erteilt, die oft über mehrere Jahre oder sogar auf unbestimmte Zeit gültig ist.

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